Anti-Gewalt-Training | PDF

Das von uns durchgeführte Anti-Gewalt-Training (AGT) ist ein klar strukturierter und vielfach erprobter Gruppenprozess, innerhalb dessen männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren, welche mehrfach durch Gewalttaten auffällig geworden sind, die Möglichkeit geboten wird, ihre Aggressivität und Gewaltbereitschaft zu vermindern und konstruktive, gewaltfreie Konfliktlösungstrategien zu erlernen und zu entwickeln.

Ziele des Anti-Gewalttrainings sind:

  • Verhinderung weiterer Opfer
  • Abbau von Aggressionen und gewalttätigem Verhalten
  • Reden zu lernen anstatt zu schlagen
  • Aufgabe von Rechtfertigungsstrategien für Gewalt
  • Entwicklung von Opferempathie
  • Stärkung sozialer Kompetenzen und echter Konfliktfähigkeit

Zielgruppe

Zielgruppe des AGTs sind männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren, deren gewalttätiges Verhalten häufig bereits mehrfach zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Köperverletzung o.Ä. (siehe § 10 JGG, § 17 JGG in Verb. § 21 oder § 57 JGG) geführt hat. Da Täter in der Regel ihre Taten rechtfertigen, sich als „Opfer“ von Provokationen darstellen und in ihrem sozialen Kontext zunächst die Erfahrung gemacht haben, sich mit gewalttätigem Verhalten Vorteile verschaffen zu können, haben sie zumeist keine primäre, also von ihnen selbst ausgehende, Motivation, ihr Verhalten zu überdenken oder zu verändern.

Dementsprechend wird das AGT in einem Zwangskontext als sekundäre, von außen vorgegebene Motivation durchgeführt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Straffaussetzung nach § 57 JGG macht das Gericht den Tätern die Teilnahme an einem AGT zur Auflage. Dieser Zwangskontext ist in den meisten Fällen notwendig, um die Voraussetzung der verlässlichen und regelmäßigen Teilnahme der jugendlichen Straftäter zu schaffen und eine konstruktive Arbeit an den o.g. Verhaltensänderungen zu gewährleisten.

Auswahl der Teilnehmer

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch die Trainer in Vorgesprächen mit der Jugendgerichtshilfe, dem Jugendamt, eventuell beteiligten Psychologen, durch Prüfung vorhandenen Aktenmaterials und durch vorgeschaltete Einzelgespräche mit den potenziellen Probanden.

Ausschlusskriterien

Für die Auswahl sind bestimmte Kriterien, die eine Teilnahme am AGT ausschließen, zu beachten. Nicht geeignet für das Training sind:

  • akut Drogen- und/oder Alkoholabhängige
  • psychisch kranke und/oder suizidgefährdete Personen
  • Sexualstraftäter
  • Personen, die voraussichtlich intellektuell oder sprachlich nicht der auf einer lerntheoretisch-kognitiven Grundlage beruhenden Maßnahme folgen können

Gruppengröße

Das Anti-Gewalt-Training wird ab einer Gruppengröße von mindestens sechs und bis maximal

zehn Teilnehmern durchgeführt.

Zeitlicher Rahmen

Das Training erfolgt in jeweils wöchentlichen Gruppensitzungen im Umfang von 3 Zeitstunden

und umfasst insgesamt 10 Termine also insgesamt 30 Stunden.

Hinzu kommen o.g. Vorgespräche mit den Teilnehmern. Darüber hinaus stehen die Trainer den Teilnehmern bei akutem Bedarf in eventuellen Krisensituationen telefonisch zu Verfügung.

Regeln der Teilnahme

Die Teilnehmer sind verpflichtet, an jedem Gruppentermin teilzunehmen. Maximal ein einmaliges Fehlen wegen Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes kann toleriert werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer, jeweils pünktlich und nüchtern zu den Terminen zu erscheinen, sich an die Gruppenregeln zu halten und an den vorgegebenen pädagogischen Übungen und Prozessen teilzunehmen.

Individueller Abbruch bzw. Ausschluss von Teilnehmern

Sollten diese Kriterien seitens eines Teilnehmers nicht eingehalten werden, so wird er von der weiteren Teilnahme am Training ausgeschlossen. Eine entsprechende Rückmeldung ergeht an die Jugendgerichtshilfe bzw. das Gericht, dass der Teilnehmer die auferlegte Maßnahme nicht wie vorgegeben durchgeführt hat.

Erfolgreicher Abschluss

Bei vollständiger und konstruktiver Absolvierung des Trainings erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat der Teilnahme zur Vorlage beim Gericht.

Die Trainer erstellen nach Beendigung des Trainings einen individuellen Entwicklungsbericht für jeden Teilnehmer, welchen das Jugendamt bzw. die Jugendgerichtshilfe erhält.

Trainerprofil

Das Anti-Gewalt-Training wird von zwei, je nach Gruppenstärke auch drei Diplom-Sozialpädagogen, welche über die zertifizierte Zusatzausbildung des Anti-Gewalttrainers verfügen, durchgeführt.

Räumlichkeiten

Das Anti-Gewalt-Training wird im Gruppenraum unserer Einrichtung unter der Adresse

Markt 19 in Eschweiler durchgeführt.

Kosten

Die Kosten des Anti-Gewalt-Trainings orientieren sich an unserem aktuellen Fachleistungsstundensatz.

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